Unterhalt & Alimente in Österreich – Unterhaltsrechner

Unterhalt und Alimente: Alles rund um das Thema Unterhaltszahlungen, Alimente an die Kinder, sowie deren Höhe und Berechnung finden Sie hier!


Unterhalt und Alimente: Alles rund um das Thema Unterhaltszahlungen, Alimente an die Kinder, sowie deren Höhe und Berechnung finden Sie hier!

Wenn eine Ehe vor dem Aus steht, dann hat dies auch finanzielle Folgen. Das Scheidungsverfahren ist bereits keine kostengünstige Angelegenheit, da dies häufig nicht ohne Rechtsanwälte abläuft. Aber auch die zukünftige finanzielle Unterstützung des Partners und die Zahlungen für die gemeinsamen Kinder, werden sich bemerkbar machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der zukünftige Ex-Partner nicht in der Lage dazu ist, ein eigenständiges Leben zu führen.

Unterhaltszahlungen und Alimente

Ehepartner lassen sich scheiden und besprechen Unterhalt und Alimente
Quelle: bigstock.at (148684790)

Die Höhe der Unterhaltszahlungen und der Alimente legen die Regelsätze fest. Es kann somit bereits vor der Scheidung berechnet werden, wie hoch die monatlichen Zahlungen in Zukunft ausfallen werden. Dabei ist vor allem entscheidend, wie viele gemeinsame Kinder vorhanden sind und wie alt diese sind. Natürlich ist auch eine vertragliche Regelung zwischen den Ex-Partnern möglich. Andernfalls greifen die gesetzlichen Regelungen des Landes Österreich. Ist dies der Fall, kann mit diversen Onlinerechnern nachgerechnet werden, welche Zahlungen in Zukunft geleistet werden müssen.

Erklärung: Der Ex-Partner erhält Unterhalt, die Kinder erhalten Alimente!

Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner

Nicht jede Scheidung zieht automatisch auch die Zahlung von Unterhalt nach sich. Denn dabei ist vor allem die Scheidungsart entscheidend. Es ist auch möglich, dass sich die beiden Parteien selbstständig einigen. In einem Vertag wird dann festgehalten, welcher Partner wie viel Unterhalt zahlen muss. Wenn eine solche Einigung nicht zu Stande kommt, dann wird auf die gesetzliche Regelung zurückgegriffen und die Regelsätze müssen bezahlt werden. Die Regelsätze stellen allerdings meist das Minimum dar. Deshalb ist eine Einigung zwischen den Partnern vor allem für die Person empfehlenswert, die zukünftig die Zahlungen erhalten wird. Allerdings wollen sich natürlich nur die wenigsten Personen mit ihren Ex-Partnern um die finanzielle Versorgung streiten. Hier muss somit jeder Betroffene selbst entscheiden.

Die Berechnung der Regelsätze geht von dem monatlichen Nettoeinkommen aus. Auch eventuell bestehende Sonderzahlungen werden dabei berücksichtigt. Wenn sich das Einkommen nach der Scheidung ändern sollte, findet eine Neuberechnung statt. Der Unterhalt wird somit laufend an Veränderungen angepasst.

Alimente für die gemeinsamen Kinder

Auch für die gemeinsamen Kinder muss Unterhalt gezahlt werden. Diese Zahlungen werden als “Alimente“ bezeichnet. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, dass es sich um eine Scheidung handelt. Die Alimente müssen auch gezahlt werden, wenn sich ein Paar trennt, es somit gar nicht verheiratet war. Entscheidend ist nur, dass es sich um das gemeinsame Kind handelt. Die Alimente werden an die Person ausgezahlt, bei der das Kind lebt. Diese Zahlungen sollen sicherstellen, dass die Bedürfnisse des Kindes gedeckt sind. Somit soll das Geld verwendet werden, für Essen, Kleidung, Schulutensilien und Ähnliches.

Die Alimente müssen normalerweise bezahlt werden, bis das Kind 18 Jahre als ist. Allerdings greift darnach eine Sonderregelung, die es zu beachten gilt. Entscheidet sich das Kind für ein Studium oder ist aus anderen Gründen nicht in der Lage dazu, seinen Lebensunterhalt selbst zu beschreiten, müssen die Alimente weiterhin bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt dann, bis das Studium abgeschlossen oder das Kind in der Lage ist, selbstständig zu leben. Sobald das Kind in eine eigene Unterkunft zieht, ist es der Empfänger der Alimente. Vorab erfolgt dies über den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Anspruch an sich verändert sich jedoch nicht.

Die Höhe der Alimente und die Luxusgrenze

Wie bei dem Unterhalt, ist die Höhe der Alimente per Gesetzt geregelt. Auch hier wird die Berechnung an Hand des Nettoeinkommens durchgeführt. Das Alter des gemeinsamen Kindes und der aktuelle Stand seiner Ausbildung, sind zu berücksichtigen. Auch falls das Kind bereits über ein eigenes Vermögen verfügen sollte, dann wird sich dies auf die Alimente auswirken. Grundsätzlich lässt sich allerdings sagen, dass je höher das Nettoeinkommen ausfällt, desto höher werden auch die monatlichen Zahlungen für das Kind sein. Das ist deshalb der Fall, da die Berechnung nach Prozentsätzen erfolgt und ein Kind normalerweise kein sonderlich hohes Eigenvermögen besitzt.

Solange das Kind sechs Jahre oder jünger ist, belaufen sich die Alimente auf 16% des Gesamteinkommens. Zwischen dem sechsten und dem zehnten Lebensjahr steigt der Prozentsatz auf 18%. Zwischen dem zehnten und dem fünfzehnten Lebensjahr müssen dann bereits 20 % gezahlt werden. Ab dem fünfzehnten Lebensjahr wird dann der maximale Betrag von 22% gefordert.

Unterhaltsrechner

Einen Rechner für Unterhalt und Alimente in Österreich finden Sie hier online: >> zum Online-Rechner!

Luxusgrenze durch außerordentliches Gehalt

Wer ein außergewöhnlich hohes Gehalt vorweisen kann, wird von der so genannten Luxusgrenze geschützt. Die Alimente werden dann begrenzt. Dieser Fall tritt allerdings nur ausgesprochen selten auf, weshalb konkrete Regelungen teilweise nicht ersichtlich sind. Sollte die Grenze eventuell einen selbst betreffen, sollte auf eine ausführliche Beratung nicht verzichtet werden. Die zahlungspflichtige Person soll durch diese Regelung geschützt werden, da die Alimente, wenn die prozentual berechnet werden würden, derart hoch ausfallen würden. Solch hohe Zahlungsbeträge werden als unverhältnismäßig angesehen, da das Kind monatlich nicht einmal ansatzweise so hohe Kosten verursachen wird. Schnell besteht dann die Gefahr, dass die Zahlungen zur Bereicherung von dem Ex-Partner verwendet werden.

Die Berechnung der Zahlungsbeträge

In Österreich muss niemand die Höhe der Alimente selbst berechnen. Denn diese wird entweder von einem Gericht oder von dem Jugendamt festgelegt. Dafür ist es jedoch nötig, dass die zahlungspflichtige Person einen Gehaltsnachweis vorlegt. Dabei muss es sich um einen Jahresgehaltszettel handeln. Sehr häufig wird fälschlicherweise von einem Monatsnachweis ausgegangen. Ein solcher wird allerdings nicht akzeptiert, da er keinen Überblick über die Jahreseinkünfte gewähren kann.

Die Höhe der Alimente kann jedoch ganz einfach mittels eines Onlinerechners überprüft werden. Im Internet gibt es dafür diverse Anbieter, bei welchen dies kostenlos möglich ist. Dadurch kann sich sehr einfach, ein erster Überblick verschafft werden. Diese Informationen sind allerdings nicht rechtlich bindend. Sie können somit nicht als eine Art Beweis benutzt werden, wenn die von dem Gericht oder Jugendamt berechnete Summe höher ausfällt. Wenn sich das Gehalt oder das Vermögen des zahlungspflichtigen Elternteils ändern sollte, dann muss dies unbedingt der entsprechenden Stelle mitgeteilt werden. Die Höhe der Alimente wird dann angepasst.

Die Alimente werden, falls sie nicht freiwillige gezahlt werden, durch Pfändung des Lohns eingetrieben. Eine Gehalts- oder Vermögensänderung dem Gericht oder dem Jugendamt vorzuenthalten ist ebenfalls nicht empfehlenswert, da dies Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Sonderzahlungen bei hohen Ausgaben

Die Alimente sind für die täglichen Ausgaben gedacht. Diese können sich jedoch auch unerwartet ändern. In einem solchen Fall werden Sonderzahlungen fällig. Der zahlungspflichtige Elternteil ist dann verpflichtet, für diese finanziell aufzukommen. Besonders häufig handelt es sich dabei um Behandlungskosten, falls das Kind erkrankt oder sich verletzt. Aber auch zusätzlich Kosten, die durch Schulausflüge oder den Kauf von Schulutensilien anfallen, müssen gedeckt werden.

Es steht den beiden Partien allerdings frei, ob diese Zahlungen bereits im Voraus geleistet werden sollen oder erst nachdem sie tatsächlich angefallen sind. Wichtig ist nur, dass der Antragsteller tatsächlich auch einen Anspruch auf die Zahlungen besitzt. Das Kind darf außerdem nicht älter, als 18 Jahre sein und die Kosten müssen sich genau beziffern lassen. Eine grobe Schätzung ist herbei nicht ausreichend.

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