Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berlin nahm im Dezember 2021 Stellung zu einer repräsentative Umfrage des Instituts Forsa aus Dortmund. Befragt wurde zum Thema Fluggastentschädigung. Durchgeführt als Telefonumfrage wurden insgesamt 1001 zufällig ausgewählte Bürger befragt. Die Forderung einer pauschalen Entschädigung ist möglich, seitdem im Jahre 2004 die EU-Fluggastrechteverordnung erlassen wurde. Sie regelt die Pflichten zu Entschädigung von Fluggästen bei Verspätungen und Ausfällen.
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Ergebnisse der Umfrage zur Flugentschädigung
Die Fragen des Instituts drehten sich ausschließlich um das Thema Fluggastentschädigung. Vor allem wollten die Forscher herausfinden, wie es um den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz der EU–Fluggastverordnung bestellt ist. Stolze 87 Prozent der Teilnehmer gaben in der Umfrage an, dass sie sich eine Entschädigung vom Fluganbieter erwarten würden, wenn sie von Verspätungen oder Ausfällen betroffen wären. Weitere 77 Prozent waren der Ansicht, dass die Einführung der EU-Fluggastrechteverordnung zu den wichtigen Erfolgen der EU zähle. Ebenfalls 70 Prozent der Befragten gaben an, dass sie glauben, dass Fluggesellschaften durch die Verordnung angeregt würden, pünktlicher und verbraucherfreundlicher zu handeln.
Insgesamt 10 Prozent der Umfrageteilnehmer hatten zudem angegeben, selbst schon einmal eine Entschädigung beantragt zu haben. Ein Viertel dieser Personen machte ihren Anspruch über eine Legal-Tech Plattform wie Flightright.at geltend. Nur 15 Personen wandten sich an die staatliche Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Eine Mehrzahl der Menschen hatte sich direkt an die Airline gewandt und versucht, ihren Anspruch dort durchzusetzen.
Forderung verkaufen oder Inkasso beauftragen
Wer einen Dienstleister aus dem Legal-Tech Sektor beauftragt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hat dabei die Entscheidung zwischen zwei verschiedenen Modellen. Zum einen kann man eine Sofortentschädigung erhalten, indem man seine Forderung an das Unternehmen weiterverkauft. Wählt man diese Variante, erhält man sofort sein Geld, bezahlt aber in der Regel eine etwas höhere Provision. Der große Vorteil ist aber, dass es kein weiteres Risiko gibt. Beauftragt man hingegen einen Inkassoanbieter, muss man für gewöhnlich länger warten und erhält sein Geld nur, wenn die Forderung auch durchgesetzt werden kann. Dafür ist die Provision meistens etwas niedriger als bei einer Sofortentschädigung.
Entschädigungen für Flugverspätungen und -ausfälle
Über die EU-Fluggastrechteverordnung 261 erhalten Kunden zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung, wenn ihr Flug ausfällt oder stark verspätet ankommt. Ebenso zu einer Entschädigung berechtigt sind Kunden, deren Flug um mehr als eine Stunde zu früh abgeflogen ist, wenn die Airline die Fluggäste nicht rechtzeitig informiert hat. Leider kommt es immer noch viel zu häufig zu Fällen, in denen die Airlines versuchen, sich um die Zahlung einer Entschädigung zu drücken.
Die neu gewählte Ampel-Koalition hat indessen bekannt gegeben, dass sie darauf achten möchte, die Fluggastrechteverordnung weiterhin kundenfreundlich umsetzen zu wollen. Ein Vorstoß der EU-Kommission, die Entschädigungen in Zukunft zu senken, wird daher aktuell abgelehnt. Im Kontext der neuen Forsa-Umfrage stimmt diese Haltung wohl auch mit dem Willen der Bevölkerung überein. Offensichtlich besteht nach wie vor ein großes Interesse am Schutz vor unlösbaren Problemen bei allen Arten von Reisen. Daher ist es erfreulich zu sehen, dass es für verprellte Kunden nach wie vor viel Unterstützung gibt, um ihre Ansprüche gegen große Reiseunternehmen durchzusetzen.
Autor: Daniel Herndler